- Artikel 50 verlangt Transparenz bei KI-Interaktion mit Menschen
- Gilt seit August 2025
- Chatbots müssen als KI gekennzeichnet sein
- KI-generierte Inhalte (Bilder, Videos, Texte) müssen erkennbar sein
- Ausnahme: Redaktionell überarbeitete Inhalte, interne Tools
Worum geht es bei Artikel 50?
Stellt euch vor: Ein Kunde fragt, ob die Antwort auf seine E-Mail von euch stammt oder von einer KI. Genau hier setzt Artikel 50 der KI-Verordnung an.
Die Regel ist einfach: Wenn Menschen mit KI-Ergebnissen in Kontakt kommen, muss erkennbar sein, dass KI beteiligt war.
Das Ziel ist nicht Bürokratie, sondern Vertrauen. Ehrliche Transparenz verkauft besser als versteckte KI.
Welche KI-Anwendungen sind betroffen?
| Anwendung | Kennzeichnung erforderlich? |
|---|---|
| Chatbot beantwortet Kundenanfragen | Ja |
| KI generiert Newsletter-Text | Ja (wenn unveröffentlicht als KI) |
| KI sortiert Bewerbungen vor | Ja (Information an Bewerber) |
| KI erstellt Bilder oder Videos | Ja |
| Deepfakes oder synthetische Medien | Ja |
| Rechtschreibkorrektur im Hintergrund | Nein |
| Interne Datenanalyse | Nein |
| Mensch überarbeitet KI-Entwurf redaktionell | Nein |
Wann greift die Ausnahme?
Nicht jede KI-Nutzung muss gekennzeichnet werden:
1. Redaktionelle Überarbeitung
Wenn ein Mensch einen KI-Entwurf wesentlich überarbeitet, übernimmt der Mensch die Verantwortung. Dann entfällt die Kennzeichnungspflicht.
Beispiel: KI schreibt einen Entwurf, ihr überarbeitet Inhalt und Formulierungen → Keine Kennzeichnung nötig.
2. Interne Tools
KI-Tools, die nur intern genutzt werden und deren Ergebnisse nicht direkt an Externe gehen, sind nicht kennzeichnungspflichtig.
Beispiel: KI analysiert eure Verkaufsdaten → Keine Kennzeichnung nötig.
3. Hintergrund-KI
KI, die im Hintergrund arbeitet und nicht als eigenständige Kommunikation wahrgenommen wird.
Beispiel: Rechtschreibkorrektur, automatische Übersetzung für internen Gebrauch → Keine Kennzeichnung nötig.
Wie kennzeichnet ihr richtig?
Die Kennzeichnung muss sofort und klar erfolgen – nicht versteckt in AGB.
Chatbots
Direkt im Chatfenster, bevor die Konversation beginnt:
- "Dieses Gespräch wird von einem Chatbot geführt."
- "Ich bin ein KI-Assistent. Wie kann ich helfen?"
- "Hinweis: Sie sprechen mit einer KI."
KI-generierte Bilder
Direkt am Bild oder in der Bildunterschrift:
- "Dieses Bild wurde mit KI erstellt."
- "KI-generierte Illustration"
- Alternativ: Wasserzeichen oder Icon
KI-generierte Texte
Am Ende des Textes oder im Header:
- "Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt."
- "Erstellt mit KI"
Bewerbungsverfahren
In der Stellenanzeige oder bei Eingangsbestätigung:
- "In unserem Bewerbungsprozess setzen wir KI-gestützte Vorauswahl ein."
Praxis-Beispiel: Die Müller GmbH
Die Müller GmbH (25 Mitarbeiter, Maschinenbau) nutzt verschiedene KI-Anwendungen. So setzen sie die Transparenzpflicht um:
| Anwendung | Umsetzung |
|---|---|
| Website-Chatbot | Hinweis: "Ich bin Müllers KI-Assistent. Wie kann ich helfen?" |
| Newsletter (mit KI-Texten) | Redaktionelle Überarbeitung → Keine Kennzeichnung |
| Social-Media-Bilder (KI-generiert) | Caption: "Illustration: KI-generiert" |
| Interne Datenanalyse | Keine Kennzeichnung (nur intern) |
Was passiert bei Verstößen?
Die KI-Verordnung sieht Bußgelder vor, die sich am Umsatz orientieren. Bei Verstößen gegen Transparenzpflichten:
- Bis zu 15 Millionen Euro
- Oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes
Wichtiger als Bußgelder ist aber oft der Vertrauensverlust: Kunden, Bewerber und Partner reagieren negativ, wenn sie sich getäuscht fühlen.
Dokumentation
Dokumentiert eure Transparenzmaßnahmen pragmatisch:
- KI-Anwendungen erfassen: Liste aller KI-Tools mit Kundenkontakt
- Prüfen: Direkter Kontakt mit Externen?
- Hinweise definieren: Standardtexte, Icons, Wasserzeichen
- Verantwortliche benennen: Wer prüft neue KI-Anwendungen?
- Dokumentieren: Excel-Tabelle oder einfache Dokumentation reicht
Checkliste: Transparenzpflicht umsetzen
- Alle KI-Anwendungen mit Kundenkontakt identifiziert
- Für jede Anwendung geprüft: Kennzeichnung erforderlich?
- Standardhinweise formuliert (Chatbot, Bilder, Texte)
- Hinweise implementiert (Website, Newsletter, Social Media)
- Verantwortliche Person benannt
- Prozess für neue KI-Anwendungen definiert
- Dokumentation erstellt
Fazit
Artikel 50 der KI-Verordnung fordert Transparenz – und das ist eine Chance. Wer offen kommuniziert, dass KI zum Einsatz kommt, baut Vertrauen auf.
Die Umsetzung ist nicht kompliziert:
- Chatbots kennzeichnen – Hinweis im Chatfenster
- KI-Bilder markieren – Caption oder Wasserzeichen
- Bei Bewerbungen informieren – in Stellenanzeige oder Bestätigung
- Redaktionelle Inhalte: Wenn ihr wesentlich überarbeitet, entfällt die Pflicht
Ehrliche Transparenz verkauft besser als versteckte KI.