KI-Nutzung

Transparenzpflicht nach Art. 50: KI-Kennzeichnung für KMU

Artikel 50 der KI-Verordnung fordert Transparenz beim KI-Einsatz. Wann müsst ihr kennzeichnen? Wie geht das? Ein praktischer Leitfaden.

Letzte Aktualisierung: Februar 2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden:
  • Artikel 50 verlangt Transparenz bei KI-Interaktion mit Menschen
  • Gilt seit August 2025
  • Chatbots müssen als KI gekennzeichnet sein
  • KI-generierte Inhalte (Bilder, Videos, Texte) müssen erkennbar sein
  • Ausnahme: Redaktionell überarbeitete Inhalte, interne Tools

Worum geht es bei Artikel 50?

Stellt euch vor: Ein Kunde fragt, ob die Antwort auf seine E-Mail von euch stammt oder von einer KI. Genau hier setzt Artikel 50 der KI-Verordnung an.

Die Regel ist einfach: Wenn Menschen mit KI-Ergebnissen in Kontakt kommen, muss erkennbar sein, dass KI beteiligt war.

Das Ziel ist nicht Bürokratie, sondern Vertrauen. Ehrliche Transparenz verkauft besser als versteckte KI.

Welche KI-Anwendungen sind betroffen?

Anwendung Kennzeichnung erforderlich?
Chatbot beantwortet Kundenanfragen Ja
KI generiert Newsletter-Text Ja (wenn unveröffentlicht als KI)
KI sortiert Bewerbungen vor Ja (Information an Bewerber)
KI erstellt Bilder oder Videos Ja
Deepfakes oder synthetische Medien Ja
Rechtschreibkorrektur im Hintergrund Nein
Interne Datenanalyse Nein
Mensch überarbeitet KI-Entwurf redaktionell Nein
Die Faustregel: Wenn der Empfänger sonst annehmen könnte, ein Mensch habe den Inhalt erstellt – dann kennzeichnen.

Wann greift die Ausnahme?

Nicht jede KI-Nutzung muss gekennzeichnet werden:

1. Redaktionelle Überarbeitung

Wenn ein Mensch einen KI-Entwurf wesentlich überarbeitet, übernimmt der Mensch die Verantwortung. Dann entfällt die Kennzeichnungspflicht.

Beispiel: KI schreibt einen Entwurf, ihr überarbeitet Inhalt und Formulierungen → Keine Kennzeichnung nötig.

2. Interne Tools

KI-Tools, die nur intern genutzt werden und deren Ergebnisse nicht direkt an Externe gehen, sind nicht kennzeichnungspflichtig.

Beispiel: KI analysiert eure Verkaufsdaten → Keine Kennzeichnung nötig.

3. Hintergrund-KI

KI, die im Hintergrund arbeitet und nicht als eigenständige Kommunikation wahrgenommen wird.

Beispiel: Rechtschreibkorrektur, automatische Übersetzung für internen Gebrauch → Keine Kennzeichnung nötig.

Wie kennzeichnet ihr richtig?

Die Kennzeichnung muss sofort und klar erfolgen – nicht versteckt in AGB.

Chatbots

Direkt im Chatfenster, bevor die Konversation beginnt:

  • "Dieses Gespräch wird von einem Chatbot geführt."
  • "Ich bin ein KI-Assistent. Wie kann ich helfen?"
  • "Hinweis: Sie sprechen mit einer KI."

KI-generierte Bilder

Direkt am Bild oder in der Bildunterschrift:

  • "Dieses Bild wurde mit KI erstellt."
  • "KI-generierte Illustration"
  • Alternativ: Wasserzeichen oder Icon

KI-generierte Texte

Am Ende des Textes oder im Header:

  • "Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt."
  • "Erstellt mit KI"

Bewerbungsverfahren

In der Stellenanzeige oder bei Eingangsbestätigung:

  • "In unserem Bewerbungsprozess setzen wir KI-gestützte Vorauswahl ein."

Praxis-Beispiel: Die Müller GmbH

Die Müller GmbH (25 Mitarbeiter, Maschinenbau) nutzt verschiedene KI-Anwendungen. So setzen sie die Transparenzpflicht um:

Anwendung Umsetzung
Website-Chatbot Hinweis: "Ich bin Müllers KI-Assistent. Wie kann ich helfen?"
Newsletter (mit KI-Texten) Redaktionelle Überarbeitung → Keine Kennzeichnung
Social-Media-Bilder (KI-generiert) Caption: "Illustration: KI-generiert"
Interne Datenanalyse Keine Kennzeichnung (nur intern)

Was passiert bei Verstößen?

Die KI-Verordnung sieht Bußgelder vor, die sich am Umsatz orientieren. Bei Verstößen gegen Transparenzpflichten:

  • Bis zu 15 Millionen Euro
  • Oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes

Wichtiger als Bußgelder ist aber oft der Vertrauensverlust: Kunden, Bewerber und Partner reagieren negativ, wenn sie sich getäuscht fühlen.

Die gute Nachricht: Transparenz ist günstiger als Intransparenz. Wer ehrlich kommuniziert, baut Vertrauen auf – und unterscheidet sich von Wettbewerbern.

Dokumentation

Dokumentiert eure Transparenzmaßnahmen pragmatisch:

  1. KI-Anwendungen erfassen: Liste aller KI-Tools mit Kundenkontakt
  2. Prüfen: Direkter Kontakt mit Externen?
  3. Hinweise definieren: Standardtexte, Icons, Wasserzeichen
  4. Verantwortliche benennen: Wer prüft neue KI-Anwendungen?
  5. Dokumentieren: Excel-Tabelle oder einfache Dokumentation reicht

Checkliste: Transparenzpflicht umsetzen

  • Alle KI-Anwendungen mit Kundenkontakt identifiziert
  • Für jede Anwendung geprüft: Kennzeichnung erforderlich?
  • Standardhinweise formuliert (Chatbot, Bilder, Texte)
  • Hinweise implementiert (Website, Newsletter, Social Media)
  • Verantwortliche Person benannt
  • Prozess für neue KI-Anwendungen definiert
  • Dokumentation erstellt

Fazit

Artikel 50 der KI-Verordnung fordert Transparenz – und das ist eine Chance. Wer offen kommuniziert, dass KI zum Einsatz kommt, baut Vertrauen auf.

Die Umsetzung ist nicht kompliziert:

  • Chatbots kennzeichnen – Hinweis im Chatfenster
  • KI-Bilder markieren – Caption oder Wasserzeichen
  • Bei Bewerbungen informieren – in Stellenanzeige oder Bestätigung
  • Redaktionelle Inhalte: Wenn ihr wesentlich überarbeitet, entfällt die Pflicht

Ehrliche Transparenz verkauft besser als versteckte KI.

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