KI-Nutzung

KI-Anbieter: Wann seid ihr in dieser Rolle – und was bedeutet das?

Wer KI entwickelt, anpasst oder vertreibt, ist Anbieter im Sinne der KI-Verordnung. Was das für KMU bedeutet – und welche Pflichten damit verbunden sind.

Letzte Aktualisierung: Februar 2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden:
  • Anbieter = wer KI entwickelt, anpasst oder unter eigenem Namen vertreibt
  • Auch kleinere Anpassungen an bestehenden KI-Modellen können zur Einstufung als Anbieter führen
  • Anbieter haben umfangreichere Pflichten als Betreiber
  • Für die meisten KMU gilt: Ihr seid eher Betreiber, nicht Anbieter

Die Definition

Die KI-Verordnung definiert einen Anbieter als:

"Natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen in Verkehr bringt."

Wer ist Anbieter?

Der Begriff erfasst jeden, der ein KI-System erstellt oder auf den Markt bringt:

  • Entwickler von KI-Software
  • Start-ups mit eigenen KI-Produkten
  • Unternehmen, die KI-Systeme importieren und vertreiben
  • Händler, die KI-basierte Produkte unter eigenem Namen verkaufen
  • Achtung: Auch wer bestehende KI-Modelle wesentlich anpasst

Anbieter vs. Betreiber

Rolle Beschreibung Pflichten
Anbieter Entwickelt, passt an oder vertreibt KI unter eigenem Namen Umfangreich: Dokumentation, Risikobewertung, CE-Kennzeichnung bei Hochrisiko
Betreiber Nutzt KI-Systeme, die andere bereitgestellt haben Weniger umfangreich: Kompetenz, Transparenz, Überwachung
Für die meisten KMU: Ihr seid Betreiber, nicht Anbieter. Ihr nutzt ChatGPT, Copilot & Co. – aber entwickelt keine eigenen KI-Systeme.

Wann werdet ihr zum Anbieter?

Auch wenn ihr keine KI "von Grund auf" entwickelt, könnt ihr zum Anbieter werden:

  • Ihr passt ein KI-Modell wesentlich an (Fine-Tuning, Custom Training)
  • Ihr vertreibt KI-Systeme unter eurem eigenen Namen
  • Ihr integriert KI in eigene Produkte und verkauft diese
Wichtig: Die Grenze zwischen "Nutzung" und "Anpassung" ist nicht immer klar. Im Zweifel: rechtlich beraten lassen.

Pflichten für Anbieter

Die KI-Verordnung legt Anbietern umfangreiche Pflichten auf:

1. Risikobewertung durchführen

Überprüfung möglicher Risiken und Gefahren für Nutzer.

2. Technische Dokumentation erstellen

Dokumentation von Funktionsweise, verwendeten Daten, Modellen und Trainingsmethoden.

3. Transparenz gewährleisten

Bei General-Purpose-AI: Transparenz-Package und Trainingsdaten-Zusammenfassung bereitstellen.

4. Bei Hochrisiko-KI: Zusätzliche Anforderungen

  • CE-Kennzeichnung
  • Qualitätsmanagementsystem
  • Konformitätsbewertung
  • EU-Datenbank-Registrierung

Konsequenzen bei Verstößen

Ein Versäumnis der Vorschriften kann zu erheblichen Konsequenzen führen:

  • Hohe Geldstrafen (bis 35 Mio. € oder 7% des Jahresumsatzes)
  • Rechtliche Konsequenzen
  • Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern

Nächste Schritte

Wenn ihr als Anbieter einzustufen seid:

  1. Risikobewertung durchführen: Welche Risiken birgt euer System?
  2. Technische Dokumentation erstellen: Wie funktioniert das System?
  3. Beratung einholen: Experten für KI-Compliance konsultieren
  4. Interne Prozesse aufbauen: Strukturen für langfristige Einhaltung

Fazit

Die meisten KMU sind Betreiber, nicht Anbieter. Aber: Wer KI-Systeme wesentlich anpasst oder unter eigenem Namen vertreibt, rutscht in die Anbieter-Rolle – mit deutlich umfangreicheren Pflichten.

Im Zweifel: Prüft eure Situation genau und holt euch bei Bedarf rechtliche Beratung.

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