- Anbieter = wer KI entwickelt, anpasst oder unter eigenem Namen vertreibt
- Auch kleinere Anpassungen an bestehenden KI-Modellen können zur Einstufung als Anbieter führen
- Anbieter haben umfangreichere Pflichten als Betreiber
- Für die meisten KMU gilt: Ihr seid eher Betreiber, nicht Anbieter
Die Definition
Die KI-Verordnung definiert einen Anbieter als:
"Natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen in Verkehr bringt."
Wer ist Anbieter?
Der Begriff erfasst jeden, der ein KI-System erstellt oder auf den Markt bringt:
- Entwickler von KI-Software
- Start-ups mit eigenen KI-Produkten
- Unternehmen, die KI-Systeme importieren und vertreiben
- Händler, die KI-basierte Produkte unter eigenem Namen verkaufen
- Achtung: Auch wer bestehende KI-Modelle wesentlich anpasst
Anbieter vs. Betreiber
| Rolle | Beschreibung | Pflichten |
|---|---|---|
| Anbieter | Entwickelt, passt an oder vertreibt KI unter eigenem Namen | Umfangreich: Dokumentation, Risikobewertung, CE-Kennzeichnung bei Hochrisiko |
| Betreiber | Nutzt KI-Systeme, die andere bereitgestellt haben | Weniger umfangreich: Kompetenz, Transparenz, Überwachung |
Wann werdet ihr zum Anbieter?
Auch wenn ihr keine KI "von Grund auf" entwickelt, könnt ihr zum Anbieter werden:
- Ihr passt ein KI-Modell wesentlich an (Fine-Tuning, Custom Training)
- Ihr vertreibt KI-Systeme unter eurem eigenen Namen
- Ihr integriert KI in eigene Produkte und verkauft diese
Pflichten für Anbieter
Die KI-Verordnung legt Anbietern umfangreiche Pflichten auf:
1. Risikobewertung durchführen
Überprüfung möglicher Risiken und Gefahren für Nutzer.
2. Technische Dokumentation erstellen
Dokumentation von Funktionsweise, verwendeten Daten, Modellen und Trainingsmethoden.
3. Transparenz gewährleisten
Bei General-Purpose-AI: Transparenz-Package und Trainingsdaten-Zusammenfassung bereitstellen.
4. Bei Hochrisiko-KI: Zusätzliche Anforderungen
- CE-Kennzeichnung
- Qualitätsmanagementsystem
- Konformitätsbewertung
- EU-Datenbank-Registrierung
Konsequenzen bei Verstößen
Ein Versäumnis der Vorschriften kann zu erheblichen Konsequenzen führen:
- Hohe Geldstrafen (bis 35 Mio. € oder 7% des Jahresumsatzes)
- Rechtliche Konsequenzen
- Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern
Nächste Schritte
Wenn ihr als Anbieter einzustufen seid:
- Risikobewertung durchführen: Welche Risiken birgt euer System?
- Technische Dokumentation erstellen: Wie funktioniert das System?
- Beratung einholen: Experten für KI-Compliance konsultieren
- Interne Prozesse aufbauen: Strukturen für langfristige Einhaltung
Fazit
Die meisten KMU sind Betreiber, nicht Anbieter. Aber: Wer KI-Systeme wesentlich anpasst oder unter eigenem Namen vertreibt, rutscht in die Anbieter-Rolle – mit deutlich umfangreicheren Pflichten.
Im Zweifel: Prüft eure Situation genau und holt euch bei Bedarf rechtliche Beratung.