- Das BFSG gilt seit 28. Juni 2025 für Produkte und Dienstleistungen
- Betroffen sind vor allem: Online-Shops, Banking, Terminals, E-Books, Messenger
- Kleinstunternehmen (< 10 MA + < 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen
- Achtung: Bei Produkten gilt die Ausnahme nicht!
- Technischer Standard: WCAG 2.1 Level AA
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 €
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie. Der offizielle Name auf EU-Ebene: European Accessibility Act (EAA).
Das Ziel ist einfach: Mehr Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen nutzen können. Dazu gehören Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen – aber auch ältere Menschen oder Menschen mit temporären Einschränkungen.
Wenn du ein digitales Produkt oder eine digitale Dienstleistung anbietest, musst du prüfen, ob das BFSG für dich gilt.
Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
Das BFSG listet konkret auf, was betroffen ist. Hier die wichtigsten Kategorien:
Produkte
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Computer & Betriebssysteme | PCs, Laptops, Tablets, Smartphones |
| Selbstbedienungsterminals | Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Terminals |
| E-Book-Lesegeräte | Kindle, Tolino |
| Router | Internetrouter für Verbraucher |
| Interaktive Fernsehgeräte | Smart-TVs mit interaktiven Funktionen |
Dienstleistungen
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| E-Commerce | Online-Shops, Buchungsplattformen |
| Bankdienstleistungen | Online-Banking, Banking-Apps |
| Telekommunikation | Telefondienste, VoIP |
| Messenger-Dienste | Chat-Apps, Videokonferenz-Tools |
| E-Books | Digitale Bücher und Zeitschriften |
| Personenbeförderung | Buchungssysteme für Bahn, Bus, Flug |
Das BFSG gilt für Angebote an Verbraucher (B2C). Reine B2B-Angebote sind nicht betroffen. Sobald auch Endverbraucher euer Produkt nutzen können, seid ihr im Geltungsbereich.
Gilt das BFSG für euer Unternehmen? Der Quick-Check
Nutzt unseren kostenlosen BFSG-Check und findet in 2 Minuten heraus, ob das Gesetz für euch gilt.
Beantwortet diese fünf Fragen:
Frage 1: Bietet ihr eines der genannten Produkte oder Dienstleistungen an?
Nein → Das BFSG gilt nicht für euch. Fertig.
Ja → Weiter zu Frage 2.
Frage 2: Richtet sich euer Angebot an Verbraucher (B2C)?
Nein (nur B2B) → Das BFSG gilt nicht. Fertig.
Ja → Weiter zu Frage 3.
Frage 3: Stellt ihr Produkte her oder bringt sie in Verkehr?
Ja → Das BFSG gilt für euch. Keine Ausnahme für Kleinstunternehmen!
Nein (nur Dienstleistungen) → Weiter zu Frage 4.
Frage 4: Habt ihr weniger als 10 Mitarbeiter?
Nein (10 oder mehr) → Das BFSG gilt für euch.
Ja → Weiter zu Frage 5.
Frage 5: Liegt euer Jahresumsatz unter 2 Mio. €?
Nein → Das BFSG gilt für euch.
Ja → Ihr seid als Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausgenommen.
- Ihr braucht beides: Weniger als 10 Mitarbeiter UND weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz
- Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen
- Für Produkte gibt es keine Größenausnahme!
Praxis-Beispiel: Webers Online-Shop
Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an.
Das Unternehmen:
- Name: Webers Online-Shop
- Branche: Mode-Accessoires (Taschen, Schals, Schmuck)
- Mitarbeiter: 15
- Umsatz: 3,2 Mio. € pro Jahr
- Geschäftsmodell: Verkauf an Endverbraucher über eigenen Online-Shop
Die Analyse:
- Dienstleistung betroffen? Ja – E-Commerce fällt unter das BFSG
- B2C? Ja – Verkauf an Verbraucher
- Kleinstunternehmen? Nein – 15 Mitarbeiter sind mehr als 10
Ergebnis: Webers Online-Shop muss barrierefrei sein.
| Was Weber tun muss | Beschreibung |
|---|---|
| Website prüfen | Auf WCAG 2.1 Level AA testen |
| Barrieren beheben | Identifizierte Probleme lösen |
| Erklärung veröffentlichen | Barrierefreiheitserklärung auf Website |
Was bedeutet "barrierefrei" konkret?
"Barrierefrei" klingt erstmal abstrakt. Der technische Standard dahinter heißt WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines). Für das BFSG gilt: Level AA ist der Mindeststandard.
Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit
WCAG basiert auf vier Grundprinzipien. Euer Angebot muss sein:
1. Wahrnehmbar
Alle Inhalte müssen über verschiedene Sinne zugänglich sein: Bilder haben Alt-Texte, Videos haben Untertitel, Kontraste sind ausreichend hoch.
2. Bedienbar
Die Bedienung funktioniert auch ohne Maus: Alle Funktionen per Tastatur erreichbar, keine problematischen Zeitlimits.
3. Verständlich
Inhalte und Bedienung sind nachvollziehbar: Klare Sprache, konsistente Navigation, Hilfe bei Formulareingaben.
4. Robust
Die Technik funktioniert mit verschiedenen Hilfsmitteln: Sauberer HTML-Code, Kompatibilität mit Screenreadern.
Pflicht vs. Nice-to-have
| Pflicht (Level AA) | Nice-to-have (Level AAA) |
|---|---|
| Alt-Texte für informative Bilder | Gebärdensprachvideos |
| Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 | Kontrastverhältnis 7:1 |
| Tastaturnavigation | Leichte Sprache für alle Texte |
| Untertitel für Videos | Audiodeskription für alle Videos |
| Fehlermeldungen bei Formularen | Kontextsensitive Hilfe |
Checkliste: Erste Schritte zur BFSG-Konformität
Ihr seid betroffen? Dann hier euer Fahrplan:
Schritt 1: Ist-Zustand analysieren
Nutzt kostenlose Tools für einen ersten Check:
- Lighthouse (in Chrome integriert)
- WAVE (wave.webaim.org)
- axe DevTools (Browser-Extension)
Diese Tools finden die offensichtlichsten Barrieren. Sie ersetzen keinen vollständigen Audit – aber sie zeigen, wo ihr steht.
Schritt 2: Barrieren priorisieren und beheben
Nicht alle Barrieren sind gleich kritisch. Fokussiert euch zuerst auf:
- Fehlende Alt-Texte
- Kontrast-Probleme
- Tastaturnavigation im Checkout/Formularen
- Fehlende Formular-Labels
Schritt 3: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
Dokumentiert auf eurer Website:
- Welche Bereiche barrierefrei sind
- Welche bekannten Einschränkungen es gibt
- Wie Nutzer euch bei Problemen kontaktieren können
Was passiert bei Verstößen?
Das BFSG ist keine Empfehlung. Es ist ein Gesetz mit Konsequenzen.
Bußgelder: Bis zu 100.000 € bei Verstößen
Marktüberwachung: Die Landesbehörden können Auskünfte verlangen, Nachbesserung anordnen und den Vertrieb untersagen.
Wettbewerbsrecht: Konkurrenten können euch abmahnen, wenn euer Angebot nicht BFSG-konform ist.
Der Bonus: Barrierefreiheit hilft auch bei SEO
Falls ihr noch einen zusätzlichen Grund braucht: Barrierefreiheit ist gut für euer Google-Ranking.
- Alt-Texte helfen Google, eure Bilder zu verstehen
- Klare Struktur (Überschriften, Listen) macht Inhalte maschinell lesbar
- Schnelle Ladezeiten sind oft ein Nebeneffekt guter Accessibility
- Mobile-First und Barrierefreiheit haben viele Überschneidungen
Die Investition in Barrierefreiheit zahlt sich doppelt aus – rechtliche Sicherheit und bessere Sichtbarkeit.
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit Juni 2025 Realität. Für viele KMU bedeutet das: Der Online-Shop, die App oder die Buchungsplattform muss barrierefrei sein.
Die gute Nachricht: Barrierefreiheit ist kein Hexenwerk. Mit den richtigen Tools, einer klaren Roadmap und dem Fokus auf die wichtigsten Barrieren ist die Umsetzung machbar.
- Betroffenheit geprüft (Quick-Check durchlaufen)
- Ist-Zustand mit Tools analysiert
- Kritische Barrieren identifiziert
- Roadmap für Umsetzung erstellt
- Wichtigste Barrieren behoben
- Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht